Die SOS Kinderdorf Mutter - Herz und Verstand
Grundbedingung für den Beruf der SOS Kinderdorf Mutter sind die persönliche Eignung sowie die Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung.Bei der Bewerbung müssen die Frauen mindestens 24 Jahre alt sein.
Die SOS Kinderdorf Mutter hat eine anerkannte Ausbildung in einem sozial orientierten Beruf, z.B. Erzieherin. Diese Ausbildung kann berufsbegleitend während der Tätigkeit im SOS Kannerduerf Miersch stattfinden.
Die SOS-Kinderdorf-Mutter lebt als wichtigste Bezugsperson mit den Kindern in ihrer SOS-Kinderdorf-Familie.
Sie unterstützt die Kinder bei der Aufarbeitung schmerzlicher Erlebnisse und fördert die individuellen Fähigkeiten der Kinder.
Sie vertritt die leiblichen Eltern und legt Wert darauf, dass die Eltern einen geachteten Platz im Leben der Kinder einnehmen.
SOS-Kinderdorf-Mütter haben eine geregelte Freizeit und Urlaubszeit und werden bei ihrer Abwesenheit von pädagogischen Fachkräften (Familienhelfer/in genannt) vertreten, mit denen die Kinder vertraut sind.
SOS-Kinderdorf-Mütter können ihren Beruf auch gemeinsam mit ihrem Partner im SOS Kannerduerf Miersch ausüben. In dieser Konstellation ist nur die Frau Angestellte der Fondation Lëtzebuerger Kannerduerf.
Die SOS Kinderdorf Familie erfährt Unterstützung
Der/die Familienhelfer/in
Der/die Familienhelfer/in hilft der SOS Kinderdorf Mutter bei der Erledigung der Hausarbeiten und der Erziehung der Kinder und ersetzt sie während deren Abwesenheit im Respekt der gemeinsam aufgestellten Regeln und Prinzipen.
Er/sie hat eine anerkannte Ausbildung in einem sozial orientierten Beruf, z.B. Erzieher/in
Der/die PädagischeBerater/in
Der/die pädagogische Berater/in ist Hauptansprechpartner für die SOS Kinderdorf Mutter und den/die Familienhelfer/in.
Er/sie führt regelmäßig Gespräche mit der SOS Kinderdorf Mutter, dem/derFamilienhelfer/in und mit den Kindern
Er/sie erarbeitet mit dem Team für jedes Kind einen Erziehungsplan.
Er/sie unterhält gemeinsam mit der Kinderdorf Mutter Kontakte zu Schule und Therapeuten und er koordiniert Maßnahmen im Interesse der Kinder.
Er/sie ist Hauptansprechpartner für die leiblichen Eltern (Familie). Er/sie spricht die Elternarbeit mit der Kinderdorf Mutter ab.
Er/sie hat eine anerkannte Ausbildung in einem sozial orientierten Beruf, z.B. Heilpädagoge/gin
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