Die Wohnungshilfe
Die Fondation Lëtzebuerger Kannerduerf verfügt über Wohnungen, in denen seine jungen Erwachsenen unter bestimmten Bedingungen wohnen können.
In diesen Wohnungen werden junge Erwachsene ab 18 Jahren aufgenommen, welche aus einer der bestehenden Kinderdorf-Einrichtungen kommen. Sie zahlen eine Miete, die ihrem Arbeitslohn angepasst ist.
Ziel der Wohnungshilfe ist es, jungen Kinderdorf-Erwachsenen eine reelle Startchance zu bieten und zu verhindern, dass sie in ein soziales, emotionales und wirtschaftliches Vakuum geraten. Am Ende dieser Hilfsmassnahme, die maximal 5 Jahre dauert, müsste es dem jungen Erwachsenen möglich sein, selbstständig zu leben und sogar einen Bankkredit aufzunehmen für den Erwerb einer kleinen Eigenwohnung. In diesem Fall erhält der Jugendliche die gezahlten Mieten als Startkapital zurück.
„An dem Tag an dem wir voller Überzeugung sagen können, dass alle Kinder dieser Welt unsere Kinder sind, beginnt der Friede auf Erden.“
(Hermann Gmeiner)
|