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Structure d’accueil jour et nuit pour jeunes à besoins spécifiques fréquentant les lycées de la Nordstad (ab September 2010)
"Saccly"
Träger
Träger ist die Fondation Lëtzebuerger Kannerduerf.
Wohnsituation
Das Saccly verfügt über maximal 12 Plätze. Es ist in einem zweistöckigen Wohnhaus mit Untergeschoss untergebracht. Das Haus gehört der ALA (association luxembourg alzheimer). Die Ala stellt der FLK die Bereiche 1. Stock + Untergeschoss unentgeltlich zur Verfügung für die Unterbringung des Saccly.
Im Erdgeschoss befindet sich die crèche der ALA, die von der ALA in Eigenregie betrieben wird.
Im Untergeschoss befinden sich die Gemeinschaftsräume des Saccly (Küche, Esszimmer, Wohnzimmer, Toilette, Werkstatt für Jugendliche, Spielraum, Lernräume, Abstellraum.)
Im 1. Stock befinden sich 12 Einzelzimmer, das Dienstzimmer der Erzieher, das Erzieherschlafzimmer, Toiletten + Duschraum in 2facher Ausführung an getrennten Orten. Somit ist eine Aufnahme von Jungen und Mädchen. Möglich.
Klientel
Prinzipiell werden Jugendliche nach der Grundschule aufgenommen. Bedingung ist der Schulbesuch in einer Klasse der Schulen der Nordstad.
Der Aufnahme im Saccly geht eine Anfrage der vom Jugendlichen besuchten Schule voraus.
Aufnahmegrund können alle Ereignisse in der Schule und/oder im Herkunftssystem sein, wodurch die dem Kindeswohl entsprechenden Schutz- und Erziehungsfunktionen nicht ausreichend gewährleistet sind:
• Gefährdung des Jugendlichen durch physische und/oder psychische Misshandlung im Herkunftssystem;
• Vernachlässigung des Jugendlichen aufgrund einer sozialen Notlage und/oder psychischer Inkompetenz der/des Erziehungsberechtigten;
• Ereignisse, die einen Verbleib des Jugendlichen im Herkunftssystem befristet nicht ermöglichen (z.B. Krankheit, Rekonvaleszenz, Alkohol- oder Drogenentzug, Haft, Familienkrisen usw.).
Die Schule stellt fest, dass die schulische Laufbahn sowie die Lebenslage eines Jugendlichen akut gefährdet sind und eine zeitweilige Herausnahme aus dem familiären Milieu zusammen mit anderen sozialpädagogiscchen Maßnahmen notwendig scheint.
Das pädagogische Konzept ist nicht an Jugendlichen orientiert, die
• akut einer stationären psychotherapeutischen oder medizinischen Behandlung bedürfen,
• akut suizidgefährdet sind,
• kaum gebremst aggressiv gegen sich oder andere Jugendliche agieren,
• sexuell dergestalt auffällig sind, dass sie für andere Jugendliche eine Gefährdung darstellen,
• häufig delinquentes Verhalten zeigen,
• an ansteckenden Krankheiten leiden,
nicht Schüler in einer Nordstad Schule sind
Zielsetzung
Das Saccly funktioniert an 365 Tagen im Jahr
Das Hauptziel der pädagogischen Arbeit im Saccly wird sein, den Jugendlichen zu einer positiven, selbständigen, seinen Anlagen entsprechenden Schul-und -Lebensbewältigung heran zu führen:
die Entwicklung eines positiven Selbstkonzeptes und Realitätsgefühls
die Bejahung notwendiger gesellschaftlicher Normen
die Fähigkeit zur konkreten Alltagsbewältigung
die Anpassung der schulisch/beruflichen Leistungsfähigkeit den individuellen Möglichkeiten anzupassen
die Entwicklung von Fähigkeiten für soziales Verhalten
die aktive Teilnahme am öffentlichen Leben
die Bereitschaft und Fähigkeit Beziehungen zu stärken
die Bearbeitung konfliktbelasteter Beziehungen
Die Aufnahme erfolgt meist zu einem Zeitpunkt, an dem von den Betroffenen kaum mehr Lösungsperspektiven wahrgenommen werden. Die Unterstützung und Entlastung durch die Saccly Einrichtung hilft den Jugendlichen und deren Familien konstruktive Lösungen zu finden. Die Jugendlichen sollen trotz widriger Lebensumstände in ihrer altersgemässen Entwicklung gefördert werden. Dies geschieht in einem geschützten Rahmen, in dem Fehler machen erlaubt ist. Klare Strukturen und das Aufzeigen von Grenzen und Spielräumen dienen der Vermittlung von lebenspraktischen Fähigkeiten und der Stärkung persönlicher Kompetenzen.
Die Dauer der Unterbringung
Die Mindestunterbringungsdauer wird im Vorfeld mit den Eltern und der anfragenden Schule geklärt. Vernünftigerweise sollte die Mindestdauer an den Schulrythmus gekoppelt sein und einen Mindestaufenthalt von Ferien zu Ferien beinhalten. Der Aufenthalt darf 6 Monate nicht unterschreiten..
Die flexible Gestaltung der Wochenenden und der Ferienzeiten hinsichtlich Aufenthaltsdauer im Herkunftssystem, erlauben es die Familie und den Jugendlichen schrittweise wieder an eine Normalität heran zu führen.
Die maximale Aufenthaltsdauer wird auf 2 Jahre beschränkt, wobei diese Dauer überzogen werden kann, wenn es angebracht ist das laufende Schuljahr noch im Saccly zu beenden.
Stellt sich 3 Monate vor der vereinbarten Unterbringungsdauer heraus, dass die Ziele in der Zeit von 2 Jahren nur zum Teil erreicht wurden, aber keine besondere Störung mehr vorliegt, kann an eine Aufnahme in ein klassisches Internat gedacht werden.
Stellt sich 3 Monate vor der vereinbarten Unterbringungsdauer heraus, dass die Lebensumstände im Herkunftssystem oder die Entwicklung des Jugendlichen eine dauerhafte Rückkehr vermutlich nicht erlauben, oder die Entwicklung des Jugendlichen andere Betreuungsformen notwendig macht, muss an eine klassische Fremdunterbringung in einem centre d’accueil oder an eine andere Form der Fremdunterbringung gedacht werden.
Das Aufnahmeverfahren
Die Aufnahme eines Jugendlichen erfolgt im Falle freier Plätze auf Anfrage der Schule und der Eltern resp. des Jugendlichen.
In strukturierten Abklärungsgesprächen werden Vorgeschichte, Interessen, Positionen, Erwartungen, Betreuungsbedarf, Betreuungsziel und -dauer für Jugendliche, Schule und Elternteile geklärt.
Das Abklärungsgespräch hat folgende inhaltliche Struktur:
• Beschreibung der Datenerhebung: Wer weiß was von wem? Welche Berichte liegen vor?
• Beschreibung der Vorgeschichte und Problemsituation durch die anfragende Schule, durch die Elternteile, oder andere Beteiligte
• Anlass, der zur Aufnahmeanfrage führte
• Erwartungen an die Unterbringung im Saccly seitens der anfragenden Schule und der Elternteile resp. dem Jugendlichen.
• Stellungnahme der Teamleitung zur Problematik, und Vorschläge zu Betreuungsmöglichkeiten,
• Gemeinsame Beschreibung des Zieles der Unterbringung
• Definition der Rahmenbedingungen für die Rückführung,
Klärung des sozialpädagogischen und psychosozialen bzw. -therapeutischen Betreuungsbedarfs von Elternteilen und Jugendlichen. Festlegung der 1. Schritte in Richtung Rückführung sofern diese möglich scheint.
• Was leisten die Beteiligten, um das vereinbarte Ziel zu erreichen?
• Besuchs- und Kontaktregelung, Besuchsbegleitung, Heimfahrtsregelung,
• Termine für Helfernetzrunden und psychosoziale resp. therapeutische Begleitung der Elternteile resp. dem Jugendlichen
• Finanzierungsfragen (Beteiligung der Eltern, domicile de secours, usw.)
• Klärung rechtlicher Fragen: z.B. wer hat das Sorgerecht?
• Eventuelle zusätzliche Vereinbarungen (z.B. die Aufnahme erfolgt vorbehaltlich...)
Bezugsfelder und sozialpädagogische Praxis
Der pädagogisch strukturierte Lebensraum sieht 2 soziale Bezugssysteme vor, die sich dadurch unterscheiden, dass Nähe und Distanz sowie das Maß an Verantwortung qualitativ und quantitativ ändern.
Zunächst hat der Jugendliche im 1. Stock private Rückzugsmöglichkeiten in seinem Zimmer (kann gleichzeitig Arbeits und Schlafzimmer sein).
Der Ablauf interpersonaler Beziehungen ist hier überschaubar. Emotionale Nähe und Vertrautheit sind möglich, aber auch Abgrenzung. Das Einzelzimmer bietet Rückzugsmöglichkeiten ohne dass einer Vereinzelung Vorschub geleistet wird. Die Bewohner sind gemeinsam für die Erhaltung und Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensbereiches verantwortlich.
Das 2. Bezugsfeld wird durch die Hausgemeinschaft dargestellt im Wohnbereich: Gemeinschaftsraum, Küche, Essraum, Spielraum, Lern/Arbeitsräume.
Der Jugendliche erfährt sich hier als Mitglied einer größeren Gruppe. Außerhalb seines Intimbereiches kann er sich in konventionellen Umgangsformen üben. Er wird mit Regeln konfrontiert, die für alle Hausbewohner verbindlich sind.
Die Hausgemeinschaft trifft sich zu gemeinsamen Mahlzeiten, koordiniert Hausarbeit und Freizeitaktivitäten und bietet somit verstärkt die Möglichkeit zum Verbessern sozialer Verhaltensweisen.
Im Einzelkontakt erfährt der Jugendliche emotionale Stütze und Vorbild, sowie Auseinandersetzung und Infragestellung eigenen Denkens und Handelns. Er bekommt Hilfestellung bei der Bearbeitung von persönlichen Problemen und Konflikten und wird bei aktuellen Problemen an Schule und/oder Arbeitsplatz beraten und unterstützt. Stundenweise Einzelbetreuung durch den/die BezugsbetreuerIn soll die Entwicklung positiv beeinflussen.
Der/die Bezugsbetreuerin ist erste/r Ansprechpartnerin des Jugendlichen in allen Belangen. Bei Gesprächen mit Angehörigen, anderen Bezugspersonen, Behörden und anderen Personen des Helfernetzes kann er/sie neben dem/r LeiterIn beigezogen werden, oder er/sie führt diese Gespräche eigenständig nach Absprache mit der Leiterin.
In der Gruppe werden vorwiegend aktuelle Interaktionen aufgearbeitet und der Jugendliche erlebt den Erzieher als einen Menschen der ein freies und spontanes Äußern von Gefühlen und Meinungen erlaubt, sowie soziales Vorbild ist.
Das pädagogische Vorgehen wird gemeinsam besprochen und orientiert sich elastisch am jeweiligen Entwicklungszustand und der individuellen Geschichte des Jugendlichen. Gesamtgesehen besteht die Aufgabe darin, den Jugendlichen an die Lebenswirklichkeit heranzuführen, ihm seine Stärken bewusst zu machen, aber auch seine Schwächen und Defizite vor Augen zu führen, sodass er ein realitätsgerechtes Bild von sich selbst erhält.
Der Betreuungsplan
Zur Absicherung der Betreuungsqualität wird für jeden Jugendlichen ein Betreuungsplan erstellt. Die formulierten Ziele werden in Abständen von 3 Monaten überprüft und fortgeschrieben, um innerhalb der vereinbarten Aufnahmezeit die Ziele zu erreichen.
Der Jugendliche und sein Herkunftssystem werden in die Ausarbeitung und Überprüfung des Betreuungsplanes eingebunden.
Der Betreuungsplan beinhaltet die Erarbeitung eines spezifisch auf die Situation des Jugendlichen und des Herkunftssystems abgestimmten pädagogisch-psychosozialen Settings und dient gleichzeitig der Kontrolle dessen Umsetzung im Alltag.
Folgende Punkte sind zu planen, zu beobachten und zu dokumentieren:
Planungsteil
Form der Zusammenarbeit mit der Schule, den Elternteilen, den zuständigen psychosozialen Mitarbeiterinnen, Psychotherapeutinnen, und weiteren Personen und Institutionen (Helfernetz),
Verantwortung für Terminkoordination,
Form und Ablauf der Besuchsbegleitung von MitarbeiterInnen im Herkunftssystem
Besuchs und Heimfahrtsregelung,
Beobachtungsteil
Verhalten und psychische Verfassung von Jugendlichen und Elternteilen unmittelbar nach der Unterbringung in der Einrichtung
Verhalten und psychische Verfassung von Jugendlichen und Elternteilen während der Unterbringung in der Einrichtung, sowie in der Schule,
Ergebnisse der regelmäßigen Kontakte mit den Lehrer/Innen,
Beobachtung des Elternteiles/Jugendlichen-Verhaltens und der Stimmung während der Besuche,
Beobachtung des Verhaltens und der Stimmung der Jugendlichen und Elternteile im Anschluss an Besuchskontakte,
Beobachtung des Verhaltens und der Stimmung der Jugendlichen und Elternteile nach Besuchen im Herkunftssystem,
Bericht über die Ergebnisse der Reflexion dieser Beobachtungen mit den Elternteilen, Jugendlichen, der Schule oder anderen Betroffenen.
Fortschreibungsteil
Psychosozialer und körperlicher Entwicklungsstand des Jugendlichen bei Bedarf psychodiagnostische oder medizinische Abklärung,
Konzeption der kurz-, mittel- und langfristigen Betreuungsschritte für Jugendliche, Schule und Elternteile.
Notwendigkeit einer speziellen Betreuung und/oder Förderung von Jugendlichen und Elternteilen.
Der Schulbesuch, ausserschulische Begleitung
Intensive Zusammenarbeit sowie ständiger Informationsaustausch mit der Schule gehört zum Standard.: Form und Häufigkeit des Austauschs wird gemeinsam mit den Schulen festgelegt.
Im Saccly wird großen Wert auf die Betreuung der Jugendlichen in Bezug auf Schularbeiten gelegt. Es werden feste Hausaufgaben und Lernzeiten festgelegt, während denen der Jugendliche unter anderem auch individuelle Anleitung und Förderung erhält. Ergänzend dazu kann die Schule eigene Fördermaßnahmen anbieten.
Alters und reifebedingt können Jugendliche auch schulische Arbeiten in ihrem Zimmer erledigen. Dort besteht die Möglichkeit für individuelles Arbeiten am PC. In den 2 gemeinschaftlichen Arbeitsräumen stehen 4 PCs zur Verfügung.
Die Begleitung der Elternteile
Mit dem Herkunftssystem sind schrittweise die - in Helfernetzrunden vereinbarten - Teilziele in die Praxis um zu setzen.
Methodisch umfasst die psychosoziale Begleitung je nach Problemlage ein Angebot für Sozialberatung, Psychotherapie, Training und Mediation. Die Arbeit erfolgt teils mit den Elternteilen einzeln oder gemeinsam mit den Jugendlichen und teilweise über nichtangestellte Fachkräfte.
Inhaltliche Aspekte der psychosozialen Begleitung sind je nach Problemlage:
Die Förderung der elterlichen Erziehungskompetenz durch Klärung eigener psychischer Prozesse, familiärer Konfliktmuster und Entwicklung situationsangemessener Verhaltensstrategien. Bei Bedarf werden auch strukturelle Veränderungen (Wohnen, Arbeit, Finanzen, Gesundheit) gefördert.
Die Besuchsregelung
Die Besuche für die Jugendliche werden unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Jugendlichen weitestgehend flexibel gestaltet. Häufigkeit und Dauer des Kontaktes zwischen Jugendlichen und Elternteilen orientieren sich an der emotionalen Befindlichkeit des Jugendlichen und dem Verlauf der psychosozialen Begleitung der Elternteile.
Der Zeitpunkt für den ersten Besuch nach der Aufnahme wird individuell festgelegt, um dem Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, sich einzugewöhnen, zu stabilisieren und befähigt zu werden, mit seiner veränderten Situation umgehen zu können.
Die Besuchsintervalle hängen von der Belastbarkeit der Jugendlichen, sowie den Möglichkeiten und der Belastbarkeit der Elternteile ab. Zusätzlich besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit von Besuchen einer/es MitarbeiterIn mit den Jugendlichen im Herkunftssystem. Ziel, Häufigkeit und Dauer sind im Betreuungsplan festzulegen.
Die Hauptaufgabe des Elterntrainings besteht für die Erzieher darin, mit den Elternteilen eine konstruktive Beziehung aufzubauen und diese zu pflegen. Die Eltern werden über die Entwicklung ihrer Jugendliche informiert und erhalten Anregung für die Gestaltung des Zusammenlebens.
Die Besuchskontakte sollen zum Wohl der Jugendlichen gestaltet werden und deren Beziehung zu den Elternteilen erhalten. Bei Problemen behält sich die Leitung das Recht vor, die Besuche vorzeitig zu beenden, oder Frequenz und Dauer zu verändern.
Die personellen Rahmenbedingungen
Die Verwaltung wird von der Zentralverwaltung in Mersch übernommen. Vorbereitende Arbeiten werden von der Teamleitung wahrgenommen.
Das Team kann aus Mitarbeitern/innen der Ausbildungsgruppen éducateur, éducateur gradué, assistante sociale, Heilpädagogen, Diplompädagogen bestehen.
Grundsätzlich sollen alle Mitarbeiterinnen über eine facheinschlägige, der Zielsetzung entsprechenden Berufsausbildung (bzw. gleichwertige Qualifikation), Praxis und ausreichende persönliche Qualitäten verfügen, wie z.B. Reflexionsbereitschaft, Teamfähigkeit, emphatische Fähigkeiten, Fortbildungsbereitschaft, partnerschaftliche Lebenseinstellung und Erfahrung mit zwischenmenschlichen Problemen.
Die Mitarbeiterinnen verfügen nach Möglichkeit über Zusatzqualifikationen bzw. eignen sich entsprechende Fähigkeiten während ihrer Tätigkeit an.
Fortbildung ist daher bis zu einem Ausmaß von 16 Stunden/Jahr für alle Mitarbeiterinnen verpflichtend (und bis zu 40 zusätzlichen Stunden freiwillig) und wird als Dienstzeit angerechnet. Die Auswahl entsprechender Angebote obliegt der Leitung, wobei die TeammitgliederInnen Vorschlagsrecht haben.
Der/die Teamleiterin (im folgenden Textabschnitt mit –sie- bezeichnet) hat eine qualifizierte Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit, verfügt über ausreichende Berufserfahrung und Zusatzqualifikationen.
Sie trägt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des vorliegenden Konzeptes
Sie lebt die von den Erziehern geforderten Fähigkeiten vor
Sie garantiert die Einhaltung der in der Betriebsbewilligung angeführten Bedingungen
Sie ist unmittelbare Vorgesetzte aller Mitarbeiter/innen des Saccly.
Sie sorgt für ordnungsgemäße Administration inklusive Schriftverkehr und Kontrolle von Wirtschaftsgeld
Sie teilt die eigene Dienstzeit entsprechend den Erfordernissen der Wohngruppe selbst ein und leistet Betreuungsdienste ergänzend.
Sie stellt die Dienstspläne der Mitarbeiter auf und kontrolliert sie.
Sie bearbeitet die Urlaubsanträge ihrer Mitarbeiter
Sie ist Ansprechpartner für Eltern, Schulen, Soziale Dienste, Gemeinde, u.ä. in allen Angelegenheiten die das Saccly betreffen. Bei außergewöhnlichen/prinzipiellen Anfragen/Maßnahmen, nimmt sie diese Aufgabe zusammen mit dem Gesamtleiter wahr.
Bei Aufnahmegesuchen ist sie erster Ansprechpartner für die anfragenden Schule/Eltern
Sie sorgt dafür, dass die Verwaltung der FLK alle Angaben erhält, die sie für die Verwaltungaufgaben der Jugendlichen und der Mitarbeiter braucht.
Sie führt 1-mal pro Jahr ein Mitarbeitergespräch
Sie sorgt – in Zusammenarbeit mit dem Gesamtleiter – dafür, dass kompetente Mitarbeiter für ihren Bereich ausgewählt und eingestellt werden
Sie ist unterschriftsberechtigt für alle Dokumente die ihren Verantwortungsbereich betreffen und die nicht ausdrücklich im Kompetenzbereich des Vorstands resp. des Gesamtleiters sind
Sie klärt finanzielle Fragen gemeinsam mit dem Gesamtleiter
Sie tauscht sich regelmäßig mit dem Gesamtleiter aus.
Die Diensteinteilung ist bedarfsorientiert und möglichst flexibel. In den Hauptbetreuungszeiten sollten 2 Erzieher präsent sein, damit auf individuelle Bedürfnisse der Jugendlichen reagiert werden kann.
Die Mitarbeiter sollen selbständig organisatorisch pädagogisch entscheiden können, sofern sie ihre Maßnahmen in den gemeinsamen Besprechungen vorlegen, begründen und wenn möglich absprechen.
Qualitätssichernde Maßnahmen
• Protokolliertes Abklärungsgespräch
• Betreuungsplan
• Führung eines Dienstbuches und von Tagesberichten
• Teamsupervision
• Einzelsupervision/Coaching für die Leitung
• Teamsitzung
• Fallbesprechungen
• Jährliches, standardisiertes Mitarbeitergespräch
• Fachspezifische Fort- und Weiterbildung
• Klausur (1 Tag jährlich)
Helferkonferenz Schule, SPOS, Lehrer, Saccly (nach Bedarf)
Comité de coordination et de concertation
Schulleitung, Teamleitung, Gesamtleitung FLK
Das CCC ist für prinzipielle Fragen zuständig und trifft sich bei Bedarf oder mindestens 2x/Jahr.
Beendigung des Aufenthaltes
Der Aufenthalt im Saccly endet nach der vereinbarten Unterbringungszeit mit der Rückführung zu den Eltern bzw. einem Elternteil, resp. in eine weiterführende Einrichtung
Entsprechend der Bedeutung dieser Veränderung der Lebenssituation
• soll diese Phase schrittweise bewältigt werden,
• bedarf es einer intensiven Zusammenarbeit aller Betroffenen und ist,
• einer Überforderungen des Jugendlichen, der Eltern oder künftigen Betreuungspersonen vorzubeugen.
Die Unterbringung im Saccly kann von der Leitung in Absprache mit der Schule vorzeitig beendet werden, wenn der Jugendliche in die Gruppe nicht integrierbar ist, oder aufgrund einer psychischen Problematik die sozialpädagogischen Interventionsmöglichkeiten nicht genügen.
Die familienbegleitende Unterstützung und Nachbetreuung
Nach der Rückführung des Jugendlichen in die Herkunftsfamilie wird für einen Zeitraum von höchstens 6 Monaten, eine begleitende Beratung der Familie im Saccly und ausnahmsweise vor Ort angeboten.
Diese Integrationshilfe leistet ein/e qualifizierte, mit der Situation vertraute/r MitarbeiterIn. Die Häufigkeit dieser Beratungsgespräche richtet sich nach den familiären Bedürfnissen.
Die schulische Begleitung (Hausaufgaben etc) kann in dieser Phase sowohl vom Saccly wie auch von anderen Einrichtungen (Schule, Internat, …) übernommen werden.
Nach einer Phase der Stabilisierung endet diese Unterstützung der Familie mit einem Abschlussgespräch.
Hausordnung
Die endgültige Hausordnung wird unter Federführung der/s Teamleiter(s)In gemeinsam mit dem Team entwickelt und hat sich insbesondere
• an den biologischen Bedürfnissen der Altersgruppen,
• und der besonderen Situation der aufgenommenen Jugendlichen
zu orientieren.
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